Informationen zu Covid-19 – Corona (Stand Oktober 2021)

Gebührenerstattungen

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 13.04.2021 eine Verlängerung der Entlastung von Eltern mit Kindern in der Kindertagesbetreuung und Mittagsbetreuung beschlossen.

Das bedeutet, dass die Elternbeiträge für die Mittagsbetreuung für die Monate Januar bis Mai 2021 ersetzt werden können, wenn die Kinder(not)betreuung an monatlich höchstens fünf Tagen in Anspruch genommen wurde.

Dieser Beitragsersatz wird zu 30 % von den Kommunen und zu 70 % vom Freistaat Bayern übernommen. Die Beantragung hat sich etwas hingezogen, da noch nicht alle Antragsunterlagen vorlagen. Inzwischen wurde die Gebührenerstattung genehmigt und den Familien, die einen Anspruch auf Erstattung haben, wurden die Gebühren zurückgezahlt.

Hygiene- und Verhaltensregeln

Die Mittagsbetreuung richtet sich nach den aktuell geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln für Mittagsbetreuungen, die über den Newsletter Ganztag des Kultusministeriums veröffentlicht werden.

Folgende Hygieneregeln sollten unabhängig davon in der Mittagsbetreuung beachtet werden:

  • Bei Ankunft werden immer die Hände gründlich gewaschen.
  • Kinder gehen einzeln auf die Toilette.
  • Das Berühren der Türklinken vermeiden – wo es möglich ist, sind die Türen mit Stoppern befestigt
  • Kuschelecken bleiben gesperrt und Kuscheltiere sind tabu.
  • Spielzeug von zu Hause ist nicht erlaubt.
  • Gegenstände dürfen nicht gemeinsam benutzt werden.
  • Die Kinder müssen ausreichend Abstand voneinander haben (1,5 – 2 m).
  • Eltern dürfen das Schulgebäude nicht betreten.